Speicheltests bieten die Möglichkeit,
das Risiko, Karies zu bekommen, sichtbar zu machen. Aus
den diagnostizierten Speichelwerten und dem Wachstum kariesauslösender
Bakterien können verläßliche Vorhersagen über
die Wahrscheinlichkeit, an Karies zu erkranken, gemacht werden.
Die Kariesrisikodiagnostik mit Speicheltests ist ein wichtiger
Eckpfeiler des von unserem Praxisteam erarbeiteten systematischen
Individualprophylaxe-Programms, das den Gesundheitsinteressen
des anspruchsvollen Patienten gerecht wird und die Möglichkeiten
einer ambitionierten Praxis erweitert. Mit den Speicheltests bestimmen
wir:
1. Die Speichelsekretionsrate, d. h. die Menge des von Ihnen gebildeten Speichels innerhalb einer festgelegten Zeitspanne. Ein starker Speichelfluß reinigt besser als eine geringe Speichelmenge.
2. Die Pufferkapazität des Speichels, d. h. es wird geprüft, inwieweit Ihr Speichel in der Lage ist, schädliche Säuren zu neutralisieren.
3. Die Zahl kariesauslösender und kariesunterhaltender Bakterien (Streptokokken-Zahl und Laktobazillen-Zahl), d. h. auf speziellen Nährböden werden die kolonienbildenden Mutans-Streptokokken und Laktobazillen gezüchtet. Ihre Zahl ist ein Maß für das Risiko, an Karies zu erkranken.
In die aus dem Speicheltest hergeleitete
Risikodiagnostik fließen noch weitere Faktoren ein: u. a.
die Mundhygieneindizes, welche in jeder Prophylaxesitzung erhoben
werden, Ihr Ernährungsverhalten sowie beginnende und/oder
versorgte Karies.
Im Verlauf des Karies-Vorsorge-Programms
sollten die Speicheltests wenigstens zweimal durchgeführt
werden. Der Anfangstest bestimmt die Erkrankungsgefährdung.
Der Abschlußtest, z. B. am Ende des Karies-Stop-Programms,
dokumentiert den Erfolg der Prophylaxemaßnahmen. Ein Kontrolltest,
ist insbesondere bei gefährdeten Patienten im jährlichen
Abstand sinnvoll.
Für gesetzlich krankenversicherte Patienten:
Speicheltests sind keine Leistung der
gesetzlichen Krankenkassen und sind daher privat zu liquidieren.
Für privat krankenversicherte Patienten:
Speicheltests werden von verschiedenen
Erstattungsstellen (Beihilfestellen, aber auch einige private
Versicherungen) als medizinisch nicht notwendig für die Heilbehandlung
aufgefaßt und wie andere prophylaktische Leistungen ( z.B.
Impfungen) nicht erstattet.
Bei Abwägung des Aufwandes für
diese Maßnahmen im Rahmen unseres systematischen Individualprophylaxe-Programms
zum Erhalt gesunder Zähne ein Leben lang müssen
Sie sich vor Augen halten. daß Ihnen durch die Prophylaxe
viele unangenehme Behandlungen und damit verbundene Kosten erspart
bleiben.