DIE PREISE SIND NOCH IN DM. IM GEGENSATZ ZU ANDEREN DIENSTLEISTERN SIND DIE
DM-PREISE ABER NICHT EINS ZU EINS UMGESETZT WORDEN.
DA SICH DIE PUNKTWERTE NUR UNWESENTLICH GEÄNDERT HABEN, HABE ICH DIESE SO
BELASSEN!
2004 HABEN SICH EINIGE ÄNDERUNGEN IM BEZUG AUF DIE PUNKTANZAHL BZW. DIE MÖGLICHKEIT DER ABRECHNUNG ÜBER DIE KRANKENKASSE ERGEBEN. BEISPIEL : VORSORGEUNTERSUCHUNG, ZAHNSTEINENTFERNUNG, KASSENGEBÜHR (sog. "PRAXISGEBÜHR") ETC.
DA DIESE ÄNDERUNGEN, WIE IN DEN LETZTEN JAHREN ÜBLICH, MIT HEIßER NADEL GESTRICKT WORDEN SIND UND NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN DIE REGEL SIND, WIRD ES ERFAHRUNGSGEMÄß BIS APRIL DES JAHRES DAUERN, BIS AUCH WIR ALS LETZTE ERFAHREN, NACH WELCHEN VORSCHRIFTEN ABGERECHNET WERDEN SOLL.
SOWEIT ZUR BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND.
Sie kommen als Herr A.O.Kah zum Zahnarzt. Zur Kontrolle. Der letzte Besuch ist schon etwas her. Dieser untersucht Ihren Mund- und Rachenraum, Ihre Kiefergelenke und Ihre dazugehörigen Muskeln.(vollständige Untersuchung)
Der Zahnstein wird vollständig entfernt.(Zahnsteinentfernung)
Bei einigen Zähnen mit besonders großen Füllungen wird durch Kältespray überprüft, ob der Nerv noch lebt.(Vitalitätstest)
Der erste kleine Backenzahn unten links hat ein Loch an der Außenseite; dort wird eine Composite-Füllung ("Kunststoff-Füllung") gelegt.(einflächige Füllung)
Beim Zahn daneben ist die Karies auf der Kaufläche und zur Wange hin fortgeschritten. Die Füllung erstreckt sich daher über Kaufläche und Wangenseite. (zweiflächige Füllung)
Der obere rechte erste Backenzahn hat sowohl nach vorne als auch nach hinten Karies. Die Füllung geht durch den ganzen Zahn hindurch.(dreiflächige Füllung)
Beim mittleren Schneidezahn oben rechts ist eine große Ecke abgebrochen. Der Zahn schmerzt auch schon länger, besonders wenn etwas dran kommt. Um den Zustand der Wurzel und des Nervs beurteilen zu können, wird eine Röntgenaufnahme gemacht. Die Karies ist besonders tief.( sogenannte Caries profunda) Daher kommt in den Zahn eine besondere Unterfüllung, um den Nerv zu beruhigen. Dann erst erfolgt die Composite-Füllung. (vierflächige Füllung) Die Füllung wird unter Kofferdam gelegt.(sogenannte besondere Maßnahme beim Füllen)
Auch der Weisheitszahn unten rechts schmerzt schon länger, weil er keinen Platz zum Durchbruch hat. Das Zahnfleisch ist auch dauernd entzündet. Es ist daher besser, den Zahn zu ziehen.(Extraktion eines mehrwurzeligen Zahnes) Um den Wurzelverlauf des Zahnes zu erkennen, wird ebenfalls eine Röntgenaufnahme gemacht
Unten rechts wird eine Betäubung (Leitungsanästhesie) für die beiden kleinen Backenzähne und den Weisheitszahn gesetzt und auch oben der Schneidezahn wird betäubt (Infiltationsanästhesie).
Herr A.O.Kah möchte für die
Seitenzähne keine Amalgamfüllungen. Da die Kassenalternative
Glasionomer/Compomerfüllung aufgrund der Größe
der Füllungen nicht haltbar genug ist, hat er beschlossen,
spezielle Composite-Füllungen, die der Kaubelastung standhalten
können, legen zu lassen. Da er weder eine Amalgamallergie
noch eine Nierenschwäche hat (leider oder Gott sei
Dank) übernimmt die Krankenkasse das Honorar bei Herrn A.O.Kah
für diese Füllungsart nicht vollständig, sondern
nur in der Höhe einer vergleichbar großen Amalgamfüllung.
Es wird daher eine Mehrkostenvereinbarung abgeschlossen.
Bei den beiden o.g. Ausnahmen, unter Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung, leistet die Kasse die volle Honorarübernahme.
Honorarliste:
vollständige Untersuchung 19,50DM | Zahnsteinentfernung 27,00DM |
Vitalitätstest 12,00DM | einflächige Füllung 30,00DM |
2 Röntgenaufnahmen 12,00DM | zweiflächige Füllung 42,00DM |
Caries profunda 18,00DM | dreiflächige Füllung 57,00DM |
besondere Maßnahme beim Füllen 12,00DM | vierflächige Füllung 70,50DM |
Leitungsanästhesie 18,00DM | Infiltationsanästhesie 12,00DM |
Extraktion eines mehrwurzeligen Zahnes 22,50DM |
Mehrkostenvereinbarung einflächige Füllung ca. 40,00DM
Mehrkostenvereinbarung zweiflächige Füllung ca. 60,00DM
Mehrkostenvereinbarung drei-/vierflächige
Füllung ca. 80,00DM
Das Honorar incl. Material errechnet
sich aus der Punktzahl, die der Leistung fest zugeordnet ist,
multipliziert mit dem Punktwert, der jährlich (meist nach
unten) angepaßt wird. Der zugrundeliegende Punktwert beträgt
hier 1,50DM. Er variiert etwas bei den unterschiedlichen Kassenarten.
Die Mehrkostenvereinbarung erfolgt individuell nach dem erforderlichen
Zeit- und Materialbedarf sowie den Begleitleistungen.