Auf diesem Wege möchten wir Sie mit einigen organisatorischen Grundsätzen unserer Praxis bekannt machen.
Um Ihnen längere Wartezeiten zu ersparen, erfolgt die Behandlung nach verbindlich vorgemerkten Terminen. Erscheinen Sie deshalb bitte pünktlich zu dem für Sie reservierten Zeitpunkt; auch wir sind äußerst bemüht, diesen einzuhalten.
Sollten sich dennoch Verzögerungen ergeben,
haben Sie bitte Verständnis dafür, daß sich der
Zeitplan durch Notfälle verschieben kann. Wir werden Sie
dann entsprechend informieren.
Falls Sie zu einem vereinbarten Termin nicht kommen können, sollten Sie spätestens 24 Stunden vorher absagen, damit diese Zeit an andere Patienten vergeben werden kann, insbesondere zur Behandlung von den oben genannten Schmerzfällen, um so den Zeitplan der angemeldeten Patienten zu gewährleisten.
Dies ist ebenso wichtig für Ihre weitere Terminplanung, da Ihre Behandlung in komplexere Termine zusammengefaßt wird, um Ihnen die jeweilige Anfahrt zur Praxis lohnend zu machen. Wenn nichts anderes mit Ihnen abgesprochen wird, können Sie also davon ausgehen, daß jeder Termin zwischen 30 und 60 Minuten in Anspruch nimmt.
Sollte ein Notfall einen kurzfristigen
Termin nötig machen, rufen sie bitte an, damit wir die entsprechende
Zeit für Ihre Behandlung organisieren können.
Jeder ist für seine Gesundheit selbst
verantwortlich, nicht der Arzt, der Staat oder die Krankenkasse.
Niemand kann Sie vor Karies (Löcher in den Zähnen),
Parodontose (Zahnhalteapparaterkrankung) schützen, wenn Sie
es nicht selbst wollen und in Angriff nehmen!
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen Beitrag
zur Erhaltung Ihrer Gesundheit zu leisten. Dies kann nur durch
gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen im Rahmen der individuellen
Betreuung erreicht werden.
Nun einige Anmerkungen zur Behandlungssystematik.
Wenn keine Schmerzen oder dringenden Beschwerden vorliegen, wird
die Behandlung mit einer eingehenden Untersuchung begonnen
und danach der voraussichtliche Behandlungsablauf besprochen.
In diesem Ablauf stehen, sofern keine andere
schwerwiegende Befunde festgestellt worden sind, "Prophylaxesitzungen"
(bei Zahnfleischbluten, Zahnstein o.ä.) am Anfang.
Was ist eine "Prophylaxesitzung"?
Nach inzwischen gesicherter Erkenntnis der zahnmedizinischen Wissenschaft,
sind bakterielle Beläge die wesentliche Ursache für
Karies und Zahnhalteapparaterkrankungen. Aufgrund dieser Tatsache
ist es sinnvoll, zu Beginn jeder systematischen Behandlung grundlegende
Informationen über diese Zusammenhänge zu geben und
eine professionelle Zahnreinigung durchzuführen.
Die eventuell nötigen Termine für
zahnerhaltende Maßnahmen (Füllungen etc.) schließen
sich an die Prophylaxesitzungen an.
Wenn es erforderlich ist, bedarf die Sanierung
eines Gebisses umfangreicher und fundierter Vorbereitung (z. B.
Röntgenaufnahmen um zu überprüfen, ob die Nerven
der Zähne in Ordnung sind, ob versteckte Karies vorliegt
und ob Zahnwurzeln stabil sind, Modellherstellung, um Zahnstellung
und Zahnfleischverlauf zu dokumentieren, Kiefergelenksbehandlung
usw.).
Sollte Zahnersatz (Kronen, Brücken,
Prothesen etc.) erforderlich sein, steht am Ende des 2. Abschnitts
ein Besprechungstermin bezüglich alternativer Möglichkeiten
und Aufwand.
Auf diese Art und Weise erhalten Sie die notwendigen
Informationen über Ihr Gebißsystem und seine richtige
Pflege. Wichtig ist bei all unseren Maßnahmen, daß
Sie als informierter Patient besser mitarbeiten, also sich selber
helfen können.
In der medizinischen Fachsprache heißt
die Vorbeugung vor Zahnschäden: "Individual-Prophylaxe".
Daß ein Leben ohne - oder zum großen
Teil ohne - Zahnschäden möglich ist, beweisen vor allem
die skandinavischen Länder und die Schweiz, wo die Individual-Prophylaxe
schon viele Jahre in zahnärztlichen Praxen durchgeführt
wird.
Um auch Ihnen eine entsprechende Betreuung
anbieten zu können, hat unser Team ein systematisches
Individualprophylaxe-Programm erarbeitet, das den Gesundheitsinteressen
des anspruchsvollen Patienten gerecht wird und die Möglichkeiten
einer ambitionierten Praxis ausschöpft.
Als Ihr Zahnarzt meine ich, daß es Inhalt
meiner Sorgfaltspflicht ist, Ihnen die Behandlung anzubieten,
die ich mir für meine eigenen Zähne wünsche. Das
erklärte Ziel unserer Vorgehensweise ist es, das Aufgabenfeld
des Zahnarztes, weg vom "Hinterherbehandeln" bereits
entstandener Schäden, hin zur Vermeidung mundgesundheitlicher
Probleme zu verschieben.
Dieser Umfang prophylaktischer Maßnahmen und Instruktionen bzw. Informationen ist in unserer Praxis nur möglich, weil wir uns in der glücklichen Lage befinden, eine Zahnmedizinische Fachhelferin (ZMF) zu unserem Team zählen zu können.
Sie ist aufgrund ihrer Weiterbildung berechtigt
und in der Lage, die Prophylaxesitzungen selbständig durchzuführen.